Fragen & Antworten
Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passenden Antworten darauf.
Allgemeines
Die Oberbauchorgane Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse und Milz sind im Ultraschall nur unter bestimmten Voraussetzungen einsehbar. Dazu ist es nötig, dass Sie für circa drei Stunden auf Nahrung, Zigaretten bzw. Kaffee verzichten. Im Falle der Unterbauchsonographie ist zur besseren Darstellung der Organe im kleinen Becken eine volle Harnblase von Vorteil (eine Harnabgabe ist nicht vorgesehen). Unser Team informiert Sie gerne über eine allfällige weitere Vorbereitung. Wir bitten Sie, unsere Empfehlungen einzuhalten, so können wir die bestmögliche diagnostische Qualität sicherstellen.
Bei einigen Untersuchungen kann es notwendig sein, ein Kontrastmittel zur besseren Beurteilung zu verabreichen. Um etwaige Komplikationen zu vermeiden, ist es notwendig, einen aktuellen Blutbefund mitzubringen. Bei einer Kontrastmittelgabe sind die Nierenwerte (Kreatinin und EGFR), sowie die Schilddrüsenwerte (TSH) wichtig. Wenn die Werte außerhalb des Normbereichs liegen, wird zu Ihrer Sicherheit von einer Kontrastmittelverabreichung Abstand genommen, alternativ wird die Untersuchung dann eventuell ohne Kontrastmittel durchgeführt.
Die Verabreichung eines Kontrastmittels ermöglicht eine genauere Abgrenzung einzelner Organe bzw. Strukturen im Körper und ist daher manchmal für eine korrekte Diagnosestellung unumgänglich.
Es kann eine Allergie nach Kontrastmittelgabe auftreten, bitte weisen Sie uns auf Ihnen bereits bekannte Allergien unbedingt hin.
Auf die Befunde von Röntgen, Mammographie, Ultraschall, und Knochendichte können Sie warten und diese gleich mitnehmen (sofortige Befundausgabe). Die Auswertung der MRT/CT-Bilder ist aufwendiger, eine sofortige Befunderstellung ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.
Sie können Ihre Bilder und den fertigen Befund auch am übernächsten Arbeitstag ab 8 Uhr abholen.
Wenn Sie wünschen, senden wir Ihnen Ihren fertigen Befund an Ihre bekanntgegebene eMail Adresse und Sie erhalten dann Ihre MRT/CT Bilder, sowie eine CD mit den gespeicherten Untersuchungsdaten sofort nach der Untersuchung.
Die Magnetresonanztomographie (MRT) sowie die Computertomographie (CT) sind teure Untersuchungen. Es wird daher bei einigen Krankenkassen eine Bewilligung der Untersuchung durch den Chefarzt/durch die Chefärztin gefordert. Sie benötigen für Wahlarztzuweisungen sowie für Zuweisungen der SVS-GW und der SVS-LW (Stand April 2024) eine Bewilligung, die dann 12 Wochen gültig ist (Stand April 2024). Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Untersuchung nur mit gültigem Bewilligungsvermerk seitens Ihrer Krankenkasse erfolgen kann.
Wenn Sie bei mehreren Kassen versichert sind, bringen Sie bitte die Bewilligung von der Kasse, mit der die MRT/CT-Untersuchung abgerechnet werden soll. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
Da seitens der Krankenkasse sichergestellt sein soll, dass alle sinnvollen, kostengünstigeren Diagnosemethoden ausgeschöpft wurden, ist es für Sie als Patient/Patientin wichtig, dass Sie Ihre bereits erhobenen Befunde zur Bewilligung bei der Kasse mitnehmen.